Warum wird auf der Zuwendungsbestätigung der Haken für die Verwendung der Spenden standardmäßig gesetzt?
Die in der Zuwendungsbestätigung enthaltene Checkbox mit dem Hinweis
„Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist“
wird für Spenden, die mit dem Vordruck “Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag” bescheinigt werden, auf unserer Plattform standardmäßig gesetzt.

Hintergrund
Die Checkbox bezieht sich nicht auf die Organisation oder deren Satzung, sondern ausschließlich auf die konkrete Zuwendung, für die die Zuwendungsbestätigung erstellt wird.
Nach dem allgemeinen Verständnis des Einkommensteuerrechts wird zwischen Spenden und Mitgliedsbeiträgen unterschieden. Spenden gelten in der Regel als freiwillige Geldzuwendungen ohne Gegenleistung. Mitgliedsbeiträge sind hingegen an eine Mitgliedschaft gebunden. Ob ein Beitrag steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt unter anderem von der Art der Organisation und der konkreten Ausgestaltung der Zuwendung ab.
Die Funktion der Checkbox besteht darin, gegenüber dem Finanzamt kenntlich zu machen, dass es sich bei der bescheinigten Zuwendung nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, für den ein steuerlicher Abzug ausgeschlossen sein könnte.
Was bedeutet das für Zuwendungen auf unserer Plattform?
Bei den Zuwendungen, die über unsere Plattform verarbeitet werden, handelt es sich ausschließlich um Zahlungen, die keiner Mitgliedschaft zugeordnet sind und für die keine Gegenleistung erbracht wird. Sie dienen der Förderung der satzungsmäßigen Zwecke der empfangenden Organisation und sind aus Sicht der Plattform als freiwillige Geldzuwendungen ohne Gegenleistung einzustufen.
Ein Mitgliedsbeitrag liegt aus dieser Perspektive nur dann vor, wenn die Zahlung mit einer formalen Mitgliedschaft verbunden ist. Da über diesen Antragstyp keine Mitgliedschaften abgeschlossen oder verwaltet werden können und Zuwendungen nicht mit Mitgliedsrechten verbunden sind, kann dieser Anwendungsfall mit diesem Antragstyp abgebildet werden. Sollte dieser Anwendungsfall künftig relevant werden, kann dafür ein separater Antragstyp angelegt werden. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.
Warum ist die Checkbox-Voreinstellung korrekt?
Die Checkbox wird standardmäßig gesetzt, da über diesen Antragstyp ausschließlich Zuwendungen verarbeitet werden, bei denen keine Mitgliedschaft besteht und keine Gegenleistung erfolgt.
Ein Fall, in dem die Checkbox nicht gesetzt werden dürfte, würde nur dann entstehen, wenn über diesen Antragstyp ein Beitrag verarbeitet würde, der im Rahmen einer Mitgliedschaft geleistet wird. Solche Konstellationen sind auf der Plattform nicht vorgesehen. Sollte eine Organisation andere Arten von Beiträgen oder Leistungen verarbeiten wollen, wäre dafür eine gesonderte Lösung außerhalb dieses Antragstyps erforderlich.
Zusammenfassung
Das automatische Setzen der Checkbox entspricht dem vorgesehenen Zweck dieses Antragstyps und dem Charakter der über die Plattform verarbeiteten Zuwendungen. Eine Auswahl durch die Organisation ist nicht notwendig. Die Voreinstellung sorgt für klare Abläufe, verringert mögliche Missverständnisse und unterstützt eine konsistente Erstellung der Zuwendungsbestätigungen.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine steuerliche Beratung darstellen. Ob eine Zuwendung im Einzelfall steuerlich abziehbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte bei Bedarf mit einer steuerlichen Fachperson oder dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.