Abrechnung von Verdopplungsaktionen
Die Projekte, die bei der Verdopplungsaktion unterstützt werden, durchlaufen den normalen Abrechnungsprozess: Projekte werden erst abgerechnet, wenn Sie vollständig finanziert wurden, ein Teilbedarf finanziert wurde oder beendet sind. Ausgenommen hiervon sind Privatspenden, die unmittelbar abgerechnet werden und in den Auszahlungen zur Verfügung stehen.
Förderungen aus dem Co-Funding Budget werden wie alle anderen Fördermittel erst abgerechnet, wenn eines der beiden Auszahlungskriterien erreicht ist und stehen auch dann erst in den Finanzen zur Verfügung.
Eine Besonderheit ergibt sich durch das schnelle Spendengeschehen bei Verdopplungsaktionen. Hierdurch kann es bei z. B. zwei zeitgleichen Spenden dazu kommen, dass ein Projekt überfinanziert wird und mehr als 100% Spenden erhält. In diesem Fall wird der überfinanzierte Betrag erst zum Projektende abgerechnet. Setzen Sie in diesem Fall ggf. das Enddatum auf den heutigen Tag, damit die restlichen Beträge zeitnah abgerechnet wird.
Weitere Informationen zu Überfinanzierungen erhalten Sie in unserem FAQ-Artikel Warum wurde das Projekt bei der Verdopplungsaktionen überfinanziert?